Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit Inanspruchnahme unserer Maklerinnentätigkeit kommt der Maklerinnenvertrag mit den KundInnen zu den folgenden Bedingungen zustande:

1. Unsere Angebote basieren auf den Angaben der VerkäuferInnen. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

2. Alle Angebote, Mitteilungen und Adressdaten müssen von Ihnen vertraulich behandelt werden. Die Weitergabe an Dritte ist untersagt. Kommt infolge unerlaubter Weitergabe ein Vertrag mit dem/den nachgewiesenen Verkäufer/innen zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der entgangenen Provision zu ersetzen.

3. Sollte Ihnen ein nachgewiesenes Objekt bereits bekannt sein, sind Sie verpflichtet, uns unter Angabe Ihrer Informationsquelle unverzüglich schriftlich zu informieren.

4. Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt noch einmal angeboten, sind Sie verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber zu erklären, dass Sie das Objekt durch uns bereits kennen und die etwaigen Maklerdienste ablehnen.

5. Kommt ein Vertragsabschluss über eines der von uns angebotenen Objekte zustande, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen.

6. Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag zu anderen als von uns angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder durch Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung erreicht wird.

7. Unsere Maklerinnenprovision beträgt beim Kauf von Einfamilienhäusern jeweils 3,57% der Kaufpreissumme inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Maklerinnenprovision ist sowohl von der Käuferin/dem Käufer als auch von der Verkäuferin/dem Verkäufer zu zahlen und fällig bei Kaufvertragsabschluss.

8. Unsere Maklerinnenprovision beträgt beim Kauf aller anderen Immobilien (außer Einfamilienhäusern) 5,95% der Kaufpreissumme inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei einem Kaufpreis unter 50.000,-€ beträgt die Provision 7,14% der Kaufpreissumme inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Maklerinnenprovision ist von der Käuferin/dem Käufer zu zahlen und fällig bei Kaufvertragsabschluss.

9. Unsere Maklerinnenprovision beträgt bei der Vermietung von Immobilien 2,38 Monatskaltmieten inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Maklerinnenprovision ist von der Vermieterin/dem Vermieter zu zahlen und fällig bei Mietvertragsabschluss. Sonderkonditionen gelten für Nicht-gewerbliche Vermietungs-Immobilien in Fischerhude und Umgebung, hier beträgt die Provision 1,19 Monatskaltmieten inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Compare listings

Compare